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   BFH, 21.03.1969 - III 208/65   

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https://dejure.org/1969,1635
BFH, 21.03.1969 - III 208/65 (https://dejure.org/1969,1635)
BFH, Entscheidung vom 21.03.1969 - III 208/65 (https://dejure.org/1969,1635)
BFH, Entscheidung vom 21. März 1969 - III 208/65 (https://dejure.org/1969,1635)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vermögensverfall - Erlaß von Vermögensabgaben - Restvermögen - Erlaßzeitraum

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 97, 136
  • BStBl II 1970, 28
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 18.12.1964 - III 299/61 U

    Verletzung des Gleichheitssatzes durch Nichtbeachtung von Verwaltungsanordnungen

    Auszug aus BFH, 21.03.1969 - III 208/65
    Soweit aus dem BFH-Urteil III 299/61 U vom 18. Dezember 1964 (BFH 81, 666, BStBl III 1965, 239) etwas anderes herausgelesen werden könnte, würde der Senat daran nicht mehr festhalten.

    Der BFH habe im Urteil III 299/61 U vom 18. Dezember 1964 (BFH 81, 666, BStBl III 1965, 239) den Grundsatz aufgestellt, daß in einem späteren Erlaßzeitraum nur jeweils diejenigen Ereignisse berücksichtigt werden könnten, die in einem vorangegangenen Erlaßzeitraum geltend gemacht und anerkannt worden seien, und außerdem diejenigen, einen weiteren Vermögensrückgang verursachenden Vorgänge, die sich im zweiten Erlaßzeitraum erstmals ereignet hätten.

    Schließlich sei hier das BFH-Urteil III 299/61 U (a. a. O.) zu beachten, das mit Tz. 29 der neuen Verwaltungsanordnung vom 19. November 1963 übereinstimme.

    Das FG hat sich schließlich im Ergebnis zu Recht nicht durch das BFH-Urteil III 299/61 U (a. a. O.) daran gehindert gesehen, die falsche Berechnung der Zurechnungsbeträge im ersten Erlaßzeitraum bei der Berechnung des Restvermögens im zweiten Erlaßzeitraum richtigzustellen.

  • BFH, 08.07.1977 - III R 26/75

    Erlaß - Außerordentlicher Vermögensverfall - Ermittlung des Restvermögens -

    Im Urteil vom 21. März 1969 III 208/65 (BFHE 97, 136, BStBl II 1970, 28) hat der Senat Zurechnungen in Höhe des Herstellungsaufwands für neu errichtete Gebäude für zulässig erklärt.
  • BFH, 12.01.1973 - III R 28/72

    Veräußerung von Grundbesitz - Einheitswert - Übersteigender Mehrerlös -

    Bereits in der Entscheidung vom 21. März 1969 III 208/65 (BFHE 97, 136, BStBl II 1970, 28) hat der erkennende Senat aber ausgesprochen, daß bei einem Erlaß von Vermögensabgabe wegen Vermögensverfalls in einem späteren Erlaßzeitraum keine Bindung an unrichtige Zu- und Abrechnungen beim Restvermögen in einem früheren Erlaßzeitraum besteht.
  • BFH, 03.08.1973 - III R 142/72

    Berechnung des Restvermögens - Erlaß von Vermögensabgabe - Erlaß von

    So hat er in dem Urteil vom 21. März 1969 III 208/65 (BFHE 97, 136, BStBl II 1970, 28) Zurechnungen in Höhe des Herstellungsaufwands für neuerrichtete Gebäude für zulässig erklärt.
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